EduQua Zertifizierung

Swiss Beauty Academy ist eine von EduQua zertifizierte Fachschule. EduQua ist ein Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen

 

Diplom staatlich anerkannt?

Um auf dem ersten Bildungsweg ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. staatliche Anerkennung zu erhalten, müssten Sie eine Berufslehre absolvieren.

Es gibt aber die Möglichkeit, dass Sie zuerst eine private Schule wie unsere Schule besuchen und nach einigen Jahren Berufserfahrung über den zweiten Bildungsweg das eidg. Fähigkeitszeugnis erlangen. Die Verbände, wie zum Beispiel der Schweizer Verband für Kosmetik bieten entsprechende Vorbereitungskurse an:
https://www.sfkinfo.ch/ausbildung/ausbildung-kosmetik/ausbildung-auf-zweitem-bildungsweg-art-32/

Anderseits machen zahlreiche unserer Absolventen die Erfahrung, dass nach einigen Jahren Berufserfahrung das eidgenössische Fähigkeitszeugnis nicht mehr so hohe Priorität hat, da das gelernte Wissen über mehrere Jahre im Beruf angewendet und vertieft werden konnte.

 

2G bzw. 3G Zertifizierung in Zusammenhang mit Covid19 Pandemie

Ab dem  10. Januar 2022 gelten aufgrund des Entscheides der zuständigen Fachstelle des Kantons Zürich folgende Massnahmen:

  • 3G-Zertifikats– und Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren bei sämtlichen Angeboten der Swiss Education Company GmbH (inkl. den Kursen auf swiss-fasshion-academy.ch, swiss-business-academy.ch und swiss-nutrition-academy.ch) – nur gültig für Kurse in Zürich

Für Kurse in Lausanne gilt bis auf weiteres 2G-Zertifikats– und Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren (Auf Basis der Entscheide des Bundesrates vom 20.12.2021. Abklärungen für 2G mit dem Kanton VD sind noch am laufen).

 

Allfällig ausgefallene Lektionen werden gemäss den vertraglichen Bestimmungen nachgeholt. Die Zahlungsfristen der offenen Rechnungen bleiben unverändert, zumal die vorübergehende 2G-Pflicht nicht in unserem Einflussbereich liegt und von den Behörden angeordnet wurde.

Wir bieten Ihnen kulanter Weise auch die Möglichkeit, Ihren Kurs innerhalb von zwei Jahren weiterzuführen oder einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Zahlungsfristen und -modalitäten bleiben aber unverändert gemäss den vertraglichen Bestimmungen.

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